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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lesnikhaus, Inhaber Marko Lesnik (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Zimmerer- und Holzbauarbeiten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Angebot

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags absehbar, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

§ 4 Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen gelten als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin zugesagt wurde.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Witterungsbedingungen, Materiallieferengpässen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung als Anzahlung
  • 30 % bei Beginn der Arbeiten auf der Baustelle
  • 40 % nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:

  • die Baustelle rechtzeitig und ordnungsgemäß zugänglich ist
  • notwendige Genehmigungen und behördliche Auflagen rechtzeitig eingeholt werden
  • Wasser- und Stromanschlüsse auf der Baustelle zur Verfügung stehen
  • die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt werden

Verzögerungen, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 12 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme erfolgt gemeinsam vor Ort.

Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese im Abnahmeprotokoll zu vermerken. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der genannten Frist ab und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine andere Frist vorgeschrieben ist.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

Die Gewährleistung entfällt bei:

  • unsachgemäßer Nutzung oder Behandlung durch den Auftraggeber
  • Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers
  • natürlichem Verschleiß und witterungsbedingten Veränderungen des Holzes (z. B. Vergrauung, Rissbildung)
  • Mängeln, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material zurückzuführen sind

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers verursacht werden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und nicht an Dritte zu veräußern oder zu verpfänden.

§ 11 Stornierung und Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

Bei einer Stornierung nach Materialbeschaffung werden die bereits entstandenen Materialkosten in voller Höhe berechnet.

§ 12 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Heilbronn.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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Zimmerermeister für Holzarbeiten in Heilbronn, Ludwigsburg und Hohenlohe.

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